Gesamtanzahl angedienter Aktien aus dem öffentlichen Erwerbsangebot

Weng Schlussmeldung Mitteilung23 Abs1 Satz1 Nr2 Wpü Gerfüllung Vollzugsbedingung 20221115 P1

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

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Weng Fine Art wird nach Vollzug des Erwerbsangebots größter Aktionär der Artnet AG

Nachdem der Weng Fine Art AG (WFA) bisher im Rahmen des Erwerbsangebotes bereits 22.464 Aktien der artnet AG (Artnet) angedient worden sind, wird die Gruppe, zusammen mit der mit ihr verbundenen Rüdiger K. Weng A+A GmbH, mit mindestens 1.532.464 (26,86 %) Aktien noch im November größter Anteilseigner der Artnet werden. Somit löst die WFA, nach Vollzug des Erwerbsangebotes, den bisher führenden Aktionär der Artnet, die Galerie Neuendorf AG, ab. Damit hätte die WFA das wichtigste Ziel ihres Erwerbsangebotes erreicht.

Die WFA sieht Artnet als ein für sie sehr wichtiges strategisches Investment für den digitalen Teil des Kunstmarktes, das ihr in den nächsten Jahren helfen wird, im Kunst-eCommerce wesentliche Schritte zu tätigen. Die Verwaltung der WFA geht davon aus, dass Artnet in einem völlig neuen Setup eine herausragende Position im Kunstmarkt erreichen und dabei zukünftig auch sehr profitabel arbeiten kann. 

Die Stellungnahme der Verwaltung der Artnet AG vom 28.10.2022, in der das Kaufangebot der WFA von 7,20 EUR als „unzureichend“ qualifiziert worden ist, irritiert, nachdem Hans Neuendorf selbst in den letzten Wochen mehrere Verkäufe von Artnet-Aktien zu Kursen deutlich unter diesem Preis an der Börse getätigt hat. 

Die Gesellschaft wird das Ergebnis des Erwerbsangebotes nach Ablauf der Annahmefrist veröffentlichen und dann auch sukzessive über ihr weiteres Vorgehen bei Artnet informieren.

Monheim am Rhein, den 07. November 2022

Weng Fine Art AG

Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Artnet AG

20221012 Wfa Angebotsunterlage Artnet Final S1

Gestattete Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots

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Weng Fine Art kann im September eine größere Zahl von Artnet-Aktien zukaufen und gibt wesentliche Konditionen zu öffentlichem Erwerbsangebot für Artnet bekannt

Im Vorfeld des am 19. September 2022 angekündigten öffentlichen Erwerbsangebotes für Aktien der artnet AG (Artnet) konnten die Weng Fine Art AG (WFA) sowie die Rüdiger K. Weng A+A GmbH im September insgesamt 150.000 Artnet-Aktien hinzukaufen. Diese wurden börslich und außerbörslich zu Preisen zwischen 6,00 und 7,60 EUR je Aktie erworben. Da derzeit keine Absicht besteht, die Kontrollschwelle von 30 % der Stimmrechte an Artnet zu erreichen, bei der allen Aktionären ein Pflichtangebot unterbreitet werden müsste, haben die Zukäufe das mögliche Volumen des Erwerbsangebots entsprechend reduziert.

Die WFA hat die Angebotsunterlage für das öffentliche Erwerbsangebot zur Prüfung an die BaFin übermittelt. Das Angebot ist auf den Erwerb von weiteren bis zu 150.000 Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises von 7,20 EUR je Aktie gerichtet. Die vierwöchige Annahmefrist wird voraussichtlich Mitte Oktober beginnen. Das Angebot soll unter der Vollzugsbedingung stehen, dass der DAX nicht einen bestimmten Punktestand unterschreitet.

Für die Artnet-Aktionäre ergibt sich mit dieser Offerte der WFA die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Aktien trotz der in diesem Jahr allgemein stark gefallenen Aktienkurse und trotz der negativen wirtschaftlichen Entwicklung zu einem sehr interessanten Preis abzugeben. Die Artnet-Aktie ist seit Monaten mit durchschnittlichen Tagesumsätzen von meist weniger als 20.000 EUR ausgesprochen illiquide, so dass Aktionäre derzeit über die Börse nur kleine Stückzahlen zu Preisen von mehr als etwa 5,50 EUR verkaufen könnten (Quelle: XETRA Orderbuch vom 03.10.2022). Dagegen wird es im Rahmen des Erwerbsangebotes möglich werden, der WFA eine sechsstellige Zahl von Aktien zum Preis von 7,20 EUR anzudienen.

Monheim am Rhein, den 05. Oktober 2022

Weng Fine Art AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Weng Fine Art AG ("Bieterin") hat am 19. September 2022 entschieden, den Aktionären der artnet AG mit Sitz in Berlin anzubieten, eine noch festzulegende Anzahl auf den Inhaber lautender Stückaktien der artnet AG (ISIN DE000A1K0375 / WKN A1K037) ("artnet-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 7,20in bar je artnet-Aktie im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in der Form eines Teilangebots zu erwerben ("Erwerbsangebot"). Die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte gemäß § 29 WpÜG soll durch die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nicht erreicht oder überschritten werden. Das Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen erfolgen.

Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zu dem Erwerbsangebot werden im Internet unter https://wengfineart.com/invest... veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von artnet-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von artnet-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Monheim am Rhein, den 19. September 2022

Weng Fine Art AG

Angebot 10Er Meldung

Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots 

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