Weng Fine Art stellt Antrag auf außerordentliche Hauptversammlung von Artnet, um vollständige gesetzliche Sonderprüfung durchzusetzen

10 Sep. 2022 / Pressemitteilungen

Eine erste „freiwillige“ Sonderprüfung hat bei der artnet AG (Artnet) erhebliche Defizite im Management, im Rechnungswesen und bei der Corporate Governance festgestellt. Leider wurde der Sonderprüfungsbericht von der Artnet-Verwaltung so lange zurückgehalten, dass der Vorstand auf der Hauptversammlung am 26. August 2022 nicht mehr zu den konkreten Prüfungsergebnissen befragt werden konnte. Dennoch wurde dem inzwischen 85jährigen Hans Neuendorf mit einer Stimmenmehrheit von mehr als 77 % die Entlastung als Aufsichtsrat verweigert und damit seine Amtsführung missbilligt. Des Weiteren wurde das völlig überzogene Vergütungspaket für den Vorstand von der Mehrheit der Aktionäre abgelehnt.

Nunmehr hat die Weng Fine Art AG (WFA) gegenüber der Verwaltung von Artnet eine außerordentliche Hauptversammlung beantragt, auf der eine vollständige gesetzliche Sonderprüfung für den gesamten Konzern betreffend die Jahre 2012 bis 2022 beschlossen werden soll. Diese Sonderprüfung richtet sich vor allem gegen die Mitglieder der Familie Neuendorf und deren Geschäfte mit den einzelnen Artnet-Gesellschaften sowie gegen den Aufsichtsrat, soweit er diese Geschäfte genehmigt und beaufsichtigt hat.

Die WFA geht von möglichen Rückforderungsansprüchen gegen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Artnet in siebenstelliger Höhe aus.