Weng Fine Art AG strebt Entschädigung für Verluste aus Sicherungsgeschäften aus 2015 an

13 Nov. 2018 / Pressemitteilungen

Die Weng Fine Art AG hatte in 2014 Währungssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit der Gründung ihrer Schweizer Tochtergesellschaften geschlossen. Im Zuge der Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Franken gegenüber dem Euro durch die SNB am 15.01.2015 ist der Gesellschaft ein Schaden von etwa 657 TEUR zzgl. Zinsen entstanden. Nach Auffassung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater besteht ein Kompensationsanspruch der Gesellschaft gegen die betreffende Korrespondenzbank. Der Vorstand  hat nun beschlossen, von dieser Bank Kompensation einzufordern. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, wird umgehend der Klageweg beschritten.