Artnet AG weist Verlangen der Weng Fine Art AG auf Einberufung einer neuen Hauptversammlung zurück

4 Sep. 2020 / Pressemitteilungen


Die Artnet AG, deren größter freier Aktionär die Weng Fine Art AG ist, hat mit Ad hoc-Meldung vom 31. August 2020 ihre für den 2. September 2020 einberufene ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung mit der Begründung abgesagt, der Alleinvorstand könne "aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen". Allerdings wurde in Aktienforen schon in den Tagen zuvor berichtet, dass Artnet die Hauptversammlung mit der Begründung einer Erkrankung von Mitgliedern der Verwaltung verschieben wird. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Vollmachten und Stimmzettel zu dem Schluss gekommen ist, dass man keine Mehrheit für die eigenen Vorschläge finden wird. Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass der Grund für die Verlegung der Hauptversammlung vorgetäuscht wurde, um die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder im Amt zu halten und eine Neubesetzung des Aufsichtsrats zu verzögern oder zu verhindern.

Die Weng Fine Art AG hat daher gestern vom Vorstand der Artnet AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer neuen Hauptversammlung verlangt, um weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und die Rechte ihrer Aktionäre zu wahren. Der Vorstand der Artnet AG hat dieses Verlangen mit der schriftlichen Begründung abgelehnt, dass der neue Termin der ordentlichen Hauptversammlung demnächst bekanntgegeben und dem Einberufungsverlangen der Weng Fine Art pflichtgemäß Rechnung getragen würde. Darüber hinaus hat der Vorstand mitgeteilt, dass eine Ad hoc-Mitteilung über das Verlangen der Weng Fine Art AG nicht erforderlich sei, da der Kapitalmarkt ohnehin erwarte, dass die von der Weng Fine Art AG verlangte Tagesordnung sowie die Wahlvorschläge und Gegenanträge der Weng Fine Art in der neu angesetzten ordentlichen Hauptversammlung entsprechend berücksichtigt werden.