Außerordentliche Hauptversammlung schafft Möglichkeiten für weitere Wachstumsschritte

14 Okt. 2020 / Pressemitteilungen


Die Weng Fine Art AG hat ihre außerordentliche Hauptversammlung am 6. Oktober 2020 als Präsenzveranstaltung unter Einhaltung aller coronabedingten Vorschriften erfolgreich durchgeführt. Vertreten waren etwa 2.234.000 der 2.550.000 stimmberechtigten Aktien (87,6 %). Dies bedeutet gleichzeitig, dass etwa 58 % der Stimmen des Streubesitzes auf dieser Versammlung abgestimmt haben.  

Beschlossen wurden ein neues Bedingtes Kapital für die Ausgabe von Aktienoptionen sowie ein neues Genehmigtes Kapital mit einer Laufzeit bis zum Oktober 2025. Mit diesem Vorratsbeschluss hätte die Weng Fine Art AG jetzt auch die Möglichkeit, eventuelle größere Übernahmen über den Kapitalmarkt zu finanzieren.  

Weiterhin wurde die Satzung überarbeitet und eine Passage eingefügt, die es der Gesellschaft ermöglicht, zukünftig neben Bar- auch Sachausschüttungen vorzunehmen.   

Schließlich wurde die Ermächtigung für das Aktienrückkaufprogramm in der Form erneuert, dass zukünftig die Aktien aus dem Treasury Stock unter Ausschluss der Andienungspflicht veräußert werden können, womit erstmals auch institutionelle Anleger konkret angesprochen werden können.  

Die Beschlüsse wurden mit Zustimmungsquoten von 99,5 % bis 100 % gefasst. Die Abstimmungsergebnisse können unter https://wengfineart.com/investor-relations/annual-general-meeting eingesehen werden.  

Unter derselben Adresse steht der ausführliche Bericht von GSC Research zur außerordentlichen Hauptversammlung zum Download bereit.  

Die ordentliche Hauptversammlung der Weng Fine Art AG wird voraussichtlich im Dezember 2020 stattfinden.