Weng Fine Art wird Ausrichtung der Hauptversammlung der Artnet AG gerichtlich durchsetzen lassen

25 Nov. 2024 / Pressemitteilungen

Monheim, 25. November 2024 - Der Vorstand der artnet AG (Artnet), an der die Weng Fine Art AG (WFA) und Rüdiger K. Weng zusammen mit knapp 30 % beteiligt sind, hat den Termin der Hauptversammlung (HV), die bis zum 31. August 2024 hätte durchgeführt werden müssen, insgesamt viermal verschoben. Auch der Konzernabschluss wurde erst mit mehr als vier Monaten Verspätung veröffentlicht, weshalb der Artnet nun ein Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe durch den Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse und weitere Sanktionen der Finanzaufsichtsbehörde BaFin drohen, was Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand auslösen dürfte. Den Prime Standard der Deutschen Börse musste Artnet am 21. November 2024 verlassen, weil die Verwaltung dessen Transparenzanforderungen nicht mehr erfüllen wollte oder konnte.

Die WFA hatte bereits am 23. September 2024 vom Artnet-Vorstand die Einberufung der ordentlichen HV für das Geschäftsjahr 2023 verlangt (Einberufungsverlangen). Daraufhin waren die Aktionäre von Artnet für den 18. November 2024 eingeladen worden. Doch nur fünf Tage vor der Hauptversammlung wurde diese rechtswidrig und mit vorgeschobenen Gründen vom Artnet-Vorstand Jacob Pabst abgesagt, offenbar nachdem ihm aufgrund der HV-Anmeldungen klar geworden war, dass die Familie Neuendorf in allen Punkten der Tagesordnung, einschließlich der Neuwahl des Aufsichtsrats, eine deutliche Niederlage erlitten hätte. Dieselbe Vorgehensweise der Neuendorf-Familie mussten die Aktionäre bereits im Rahmen der Hauptversammlung im Jahr 2020 erleben.

Jacob Pabst behauptet, man wolle aus Kostengründen die Wahl des Abschlussprüfers nicht von der ordentlichen HV abtrennen. Dabei unterschlägt er, dass durch die kurzfristige Absage die wesentlichen Kosten sowohl der Gesellschaft (z.B. HV-Dienstleister, Raummiete, Catering, Anreise) als auch der Aktionäre (z.B. Anreise, Übernachtung) bereits
unwiederbringlich entstanden sind, was zusätzlich die Frage nach Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand und Teile des Aufsichtsrats aufwirft.

Da sich derzeit erkennbar alle größeren Artnet-Aktionäre gegen die Familie Neuendorf und deren Missmanagement stellen, befürchtet nicht nur die WFA, dass Jacob Pabst die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 überhaupt nicht mehr abhalten will, u.a. damit sein Vater, Hans Neuendorf, weiterhin zulasten der Aktionärsmehrheit den Durchgriff auf die Geschäftsleitung und die Kasse behält, indem er den aktuellen Aufsichtsrat und hier insbesondere Hans Neuendorf und Michaela Diener rechtsmissbräuchlich im Amt hält.

Vor diesem Hintergrund hat die WFA am 22. November 2024 gerichtlich beantragt, die Hauptversammlung der Artnet für das Geschäftsjahr 2023 selbst einberufen zu dürfen. Versammlungsleiter soll danach der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende von Artnet, Dr. Pascal Decker, werden. 

Da der bisherige Abschlussprüfer von Artnet, vor allem wegen der mangelnden Kooperationsbereitschaft von Jacob Pabst, die Gesellschaft künftig nicht mehr prüfen will und die WFA vermutet, dass die Suche von der Familie Neuendorf ggf. um Jahre verzögert wird, will die WFA auf der endlich anzusetzenden HV selbst einen Wirtschaftsprüfer zur Wahl vorschlagen, wie sie dies auf der für den 18. November einberufenen geplanten Veranstaltung getan hätte.

Die WFA geht davon aus, dass die Artnet-Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 nunmehr Anfang des Jahres 2025 stattfinden wird. Dann wäre damit zu rechnen, dass auf dieser Hauptversammlung ein anderer Aufsichtsrat gewählt werden wird, sodass das Management von Artnet erstmals ordnungsgemäß von Aktionärsvertretern kontrolliert und damit auch der Kapitalentzug durch die Familie Neuendorf gestoppt werden kann. Mit einem neuen Aufsichtsrat könnte bei Artnet zudem endlich die notwendige Restrukturierung und Aufkapitalisierung angegangen werden. Die WFA würde diese Maßnahmen unterstützen.

Rüdiger K. Weng, Vorstand der WFA: „Es ist traurig und ärgerlich, dass wir jetzt die Familie Neuendorf gerichtlich dazu zwingen müssen, eine Selbstverständlichkeit wie die Versammlung ihrer Aktionäre und Miteigentümer durchzuführen. Wir müssen nun weiteren Schaden von Artnet abwenden. Seit 2022 haben wir Dutzende Gespräche mit verschiedenen Vertretern der Neuendorf-Familie sowie der Verwaltung von Artnet geführt. In dieser Zeit sind mehrere Term Sheets zu einer möglichen Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Im Nachhinein haben sich aber all diese Gespräche als Teil einer Verzögerungstaktik von Hans Neuendorf herausgestellt, die mit der gesetzwidrigen Absetzung der für den 18. November 2024 einberufenen Hauptversammlung auf die Spitze getrieben worden ist. Dies muss ein Ende haben!“